Schwerpunkt Internationales Familienrecht und Familierecht mit ausländerrechtlichem Bezug:
Im Familienrecht bin ich überwiegend spezialisiert in Fällen tätig, die einen Auslandsbezug haben. Im Rahmen der Durchführung von Scheidungsverfahren ist z.B. bei binationalen Ehen regelmäßig der aufenthaltsrechtliche Hintergrund zu beachten. Unzutreffende Angaben zum Trennungszeitpunkt werden den Ausländerbehörden bekannt und können dann sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Aber auch Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen haben oft erhebliche ausländerrechtliche Auswirkungen. Dem betreuenden Elternteil eines deutschen Kindes steht zur Ausübung des Umgangsrechtes ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu. Hier ist in den letzten Jahren eine bedeutsame Änderung in der Rechtsprechung der Obergerichte und des Bundesverfassungsgerichtes eingetreten. Weiterhin betreue ich meine Mandanten bei der Eheschließung im In- und im Ausland. Das Verfahren hinsichtlich der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vor dem Kammergericht bzw. dem OLG ist in vielen Fällen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, so dass eine Eheschließung im Ausland der schnellere und einfachere Weg sein kann. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit in familienrechtlichen Fällen mit Auslandsbezug verfüge ich über die notwendigen Kenntnisse des internationalen Privatrechtes, um derartige Fälle sachgerecht bearbeiten zu können. Diese Problematik stellt sich im Rahmen der eigentlichen Scheidung, des Unterhaltes, des Güterrechtes und in Fragen der elterlichen Sorge. Konfliktpunkt ist bei Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen oftmals die Befürchtung, dass der ausländische Elternteil gemeinsam mit dem Kind das Bundesgebiet verlassen wird. Derartiges muss im Rahmen von Umgangsregelungen bei Sorgerechtsentscheidungen Berücksichtigung finden.
Auch unterschiedlichen Wert- und Erziehungsvorstellungen bedeuten oft ein erhebliches Konfliktpotential
Nach einem Getrenntleben von einem Jahr ist die Einreichung eines Scheidungsantrages möglich. Im Falle der Trennung sollten Unterhaltsansprüche überprüft werden. Das Gesetz sieht auch im Falle der Scheidung grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für beide Elternteile vor. Problematisch ist oft die Findung einer Regelung für den Umgang mit den Kindern. Die Eltern sollten im Interesse der Kinder möglichst eine aussergerichtliche Lösung erzielen, um den Kindern eine zusätzliche Belastung durch ein Gerichtsverfahren zu ersparen. Auch bezüglich der übrigen Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung etc.) sollte zumindestens der Versuch unternommen werden, im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches (mit dem Anwalt oder den Anwälten) eine einvernehmliche Regelung zu finden, um eine u.U. langjährige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Falls Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel für einen Anwalt verfügen, so kann ich für sie beim Familiengericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragen.
In Fällen, die das internationale Privatrecht betreffen arbeite ich u.a. mit Frau Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow zusammen.